Terminabsprachen können sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit der Onlinebuchung

Bringen Sie bitte bei der Vorstellung ihre Versichertenkarte (eGK) und den Überweisungsschein mit. Wenn sie im Besitz weiterer krankheitsbezogener Dokumente sind, bringen Sie diese ebenfalls mit.
Einen Vorstellungstermin bekommen Sie kurzfristig. MRT-Besprechungen sowie Aufklärungsgespräche für ambulante Operationen nehmen naturgemäß mehr Zeit in Anspruch. Daher sind derartige Termine von längerer Hand zu planen.
Operationstermine werden grundsätzlich erst nach einer persönlichen Vorstellung und entsprechender Aufklärung vergeben. Dies ist gesetzlich vorgegeben.
Für die Ausstellung von Heilmittel Folgeverordnungen ist die persönliche Vorstellung erforderlich, da der Arzt gesetzlich verpflichtet ist (SGB V) den Erfolg des Heilmittels zu überprüfen.
Für die Behandlung gesetzlich Versicherter ist ein gültiger Versicherungsnachweis notwendig. Dies ist die elektronische Gesundheitskarte (EG K) oder ein schriftlicher Nachweis ihrer Krankenversicherung. Ein Überweisungsschein ist kein gültiger Versicherungsnachweis. Bei Fehlen eines gültigen Versicherungsnachweises müssen wir leider eine Privatrechnung nach GOÄ ausstellen.
Sollten Sie einen Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit wir den Termin an andere Patienten weitergeben können.
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